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Hinweisgeberrichtlinie / Whistleblower-Richtlinie

Zweck

Schaffung einer sicheren und vertrauensvollen Arbeitsumgebung, in der Mitarbeitende Missstände ohne Angst vor Repressalien melden können.

Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeitenden, Berater sowie weitere Personen, die in einer Arbeitsbeziehung zum Unternehmen stehen.

Definition von Missständen

Missstände können unter anderem umfassen:

  • rechtswidrige Handlungen
  • Betrug oder Korruption
  • Verstöße gegen interne Unternehmensrichtlinien
  • Risiken für Gesundheit und Sicherheit

Meldung

Interner Meldekanal

Mitarbeitende können Unregelmäßigkeiten per E-Mail an Whistleblower@wildlifegarden.se melden.

Anonymität

Mitarbeitende haben das Recht, Meldungen anonym einzureichen. Bei anonymen Meldungen wird die Unternehmensleitung bestrebt sein, die Identität der hinweisgebenden Person zu schützen.

Schutz von Hinweisgebenden

Das Unternehmen garantiert, dass kein Mitarbeitender wegen einer in gutem Glauben abgegebenen Meldung Repressalien ausgesetzt wird, einschließlich Kündigung oder sonstiger negativer Konsequenzen.

Bearbeitung von Meldungen

Alle Meldungen werden zeitnah und vertraulich von einer benannten Person im Unternehmen geprüft.

Die hinweisgebende Person erhält innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Meldung eine Rückmeldung.

Schulung und Information

Wildlife Garden informiert die Mitarbeitenden über die Hinweisgeberrichtlinie sowie über die Verfahren zur Meldung von Unregelmäßigkeiten.